Über mich

Moti­va­ti­on

Die Ent­schei­dung, mich auf das Straf­recht zu spe­zia­li­sie­ren, war bewusst und über­zeugt: Kein ande­res Rechts­ge­biet greift so tief in die Grund- und Frei­heits­rech­te der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein. Gera­de des­halb ver­dient es im Umgang mit Tat­vor­wür­fen beson­de­re Sorg­falt, kri­ti­sches Den­ken und enga­gier­te Ver­tei­di­gung.

Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den arbei­ten natur­ge­mäß mit Wahr­schein­lich­kei­ten, mit Annah­men und Hypo­the­sen. Das ist sys­te­misch ange­legt, birgt jedoch auch die Anfäl­lig­keit für Feh­ler. Umso erschre­cken­der ist es, wie häu­fig die­ser Umstand mit Gleich­gül­tig­keit hin­ge­nom­men wird. Eine Staats­an­wäl­tin sag­te ein­mal ach­sel­zu­ckend zu mir: „Klar ist das feh­ler­an­fäl­lig – das ist das Lebens­eli­xier von Straf­ver­tei­di­gern.“ – Genau die­se staat­li­che Gleich­gül­tig­keit ist mein beruf­li­cher Antrieb.

Ich ver­tei­di­ge, weil der Rechts­staat kein Selbst­läu­fer ist. Weil der Rechts­staat aus dem Gleich­ge­wicht gerät, wenn die Ver­tei­di­gung zur Neben­sa­che wird. Straf­ver­fol­gung und Ver­tei­di­gung sind kei­ne Gegen­sät­ze – sie sind Gegen­ge­wich­te.

Eine fai­re Ver­tei­di­gung ist kei­ne Gefäl­lig­keit, son­dern der Prüf­stein rechts­staat­li­cher Inte­gri­tät.

Gleich­zei­tig enga­gie­re ich mich auch auf der Sei­te der­je­ni­gen, die in Straf­ver­fah­ren Schutz, Gehör und recht­li­che Unter­stüt­zung benö­ti­gen: als Ver­tre­te­rin in der Neben­kla­ge, in Gewalt­schutz­verfahren sowie als Bei­stand für Zeug:innen. Straf­ver­fah­ren kon­zen­trie­ren sich auf die beschul­dig­te oder ange­klag­te Per­son – das kann dazu füh­ren, dass sich Opfer von Straf­ta­ten in ihren Bedürf­nis­sen nicht gehört und in ihrem Gerech­tig­keits­an­spruch nicht gese­hen füh­len.

Ähn­li­ches gilt für das Gewalt­schutz­recht: Gera­de, weil Betrof­fe­ne hier oft an ver­schie­de­nen Gerich­ten par­al­lel um Schutz­maß­nah­men kämp­fen müs­sen, ent­steht in einer ohne­hin uner­träg­li­chen Lebens­si­tua­ti­on eine zusätz­li­che Über­for­de­rung. Ich set­ze mich dafür ein, dass recht­li­cher Schutz nicht nur auf dem Papier exis­tiert – son­dern kon­kret und wirk­sam durch­ge­setzt wird.

Kanz­lei­phi­lo­so­phie

Ein fai­res Ver­fah­ren ist kein Luxus, son­dern ein rechts­staat­li­cher Anspruch. Wer sich einem Straf­ver­fah­ren gegen­über­sieht – sei es als Beschuldigte:r, als Opfer oder Zeug:in – hat das Recht, gehört und ernst genom­men zu wer­den.

Ich neh­me mir die Zeit, gegen­über mei­nen Man­dan­ten kom­ple­xe Rechts­la­gen ver­ständ­lich zu machen, Zusam­men­hän­ge zu erklä­ren und Sicher­heit zu schaf­fen – denn nur wer weiß, was pas­siert, kann selbst­be­stimmt han­deln.

Ich arbei­te mit dem kla­ren Grund­satz: Kei­ne Vor­ver­ur­tei­lung. Kein Auto­ma­tis­mus. Jeder Mensch hat das Recht auf eine unab­hän­gi­ge, sach­li­che und gewis­sen­haf­te recht­li­che Beglei­tung. Genau dafür ste­he ich – mit Hal­tung, Erfah­rung und einem wachen Blick für die Beson­der­hei­ten jedes Ein­zel­falls.

Qua­li­fi­ka­tio­nen

Zulas­sung zur Rechts­an­walt­schaft

2025, Frank­furt am Main

Zwei­tes Juris­ti­sches Staats­examen zur Voll­ju­ris­tin

2025

Rechts­re­fe­ren­da­ri­at

Land­ge­richts­be­zirk Wies­ba­den / Ober­lan­des­ge­richts­be­zirk Frank­furt am Main
Wahl­fach: Straf­recht

Ers­tes Juris­ti­sches Staats­examen zur Diplom-Juristin

2022

Stu­di­um der Rechts­wis­sen­schaft

Goethe-Universität Frank­furt am Main
Schwer­punkt: Huma­ni­tä­res Völ­ker­recht & Völ­ker­straf­recht

Mit­glied­schaf­ten

Leis­tun­gen

Fest­nahme / Unter­suchungs­haft

All­ge­mei­nes Straf­recht

Jugend­strafrecht

Kapital­delikte

Betäubungs­mittel­strafrecht

Verkehrs­strafrecht

Straf­voll­streckung & Straf­vollzug

Beru­fung & Revi­si­on – Rechts­mittel

Zeugen­beistand

Neben­klage­vertretung

Adhäsions­verfahren

Gewalt­schutz­verfahren

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Tele­fon: 06206 707051

Anschrift: Was­ser­werk­stra­ße 11, 68642 Bür­stadt

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